Rohrbruchbeseitigung

1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.

2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden.)

3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab,weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.

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